All­ge­mei­ne Geschäftsbedingungen

Gel­tungs­be­reich
Die­se All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen gel­ten für alle Ver­trä­ge über Schad­stoff­er­mitt­lung und Fein­rei­ni­gung im Bau­be­stand zwi­schen dem Auf­trag­neh­mer (nach­fol­gend “Dienst­leis­ter”) und dem Auf­trag­ge­ber, sofern nicht schrift­lich etwas ande­res ver­ein­bart wurde.
Leis­tun­gen
Der Dienst­leis­ter bie­tet Schad­stoff­er­mitt­lungs- und Fein­rei­ni­gungs­diens­te im Bau­be­stand an. Die genau­en Leis­tun­gen erge­ben sich aus dem indi­vi­du­el­len Ange­bot oder der Auftragsbestätigung.
Auf­trags­er­tei­lung
Die Auf­trags­er­tei­lung kann schrift­lich, münd­lich oder elek­tro­nisch erfol­gen. Der Ver­trag kommt erst zustan­de, wenn der Dienst­leis­ter den Auf­trag schrift­lich bestä­tigt oder durch die tat­säch­li­che Aus­füh­rung der Leistungen.
Prei­se und Zahlungsbedingungen
Die Prei­se rich­ten sich nach dem indi­vi­du­el­len Ange­bot des Dienst­leis­ters. Alle Prei­se ver­ste­hen sich zuzüg­lich der gesetz­li­chen Mehr­wert­steu­er. Zah­lun­gen sind inner­halb von 14 Tagen nach Rech­nungs­stel­lung ohne Abzug fällig.
Haf­tung
Der Dienst­leis­ter haf­tet für Schä­den, die durch vor­sätz­li­ches oder grob fahr­läs­si­ges Ver­hal­ten ent­ste­hen. Die Haf­tung für leich­te Fahr­läs­sig­keit ist aus­ge­schlos­sen, es sei denn, es han­delt sich um die Ver­let­zung wesent­li­cher Vertragspflichten.
Auf­trags­stor­nie­rung
Bei einer Stor­nie­rung des Auf­trags durch den Auf­trag­ge­ber wer­den dem Dienst­leis­ter die bis zum Stor­nie­rungs­zeit­punkt ange­fal­le­nen Kos­ten in Rech­nung gestellt.
Ver­trags­dau­er und Kündigung
Die Ver­trags­dau­er ergibt sich aus dem indi­vi­du­el­len Ver­trag. Bei­de Ver­trags­par­tei­en haben das Recht, den Ver­trag aus wich­ti­gem Grund frist­los zu kün­di­gen. Das Recht zur außer­or­dent­li­chen Kün­di­gung bleibt unberührt.
Daten­schutz
Der Dienst­leis­ter ver­pflich­tet sich, die gesetz­li­chen Daten­schutz­be­stim­mun­gen ein­zu­hal­ten. Alle Infor­ma­tio­nen und Daten wer­den ver­trau­lich behandelt.
Schluss­be­stim­mun­gen
Es gilt das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land. Soll­ten ein­zel­ne Bestim­mun­gen die­ser AGB unwirk­sam sein oder wer­den, bleibt die Wirk­sam­keit der übri­gen Bestim­mun­gen unberührt.
Ände­run­gen der AGB
Der Dienst­leis­ter behält sich das Recht vor, die­se AGB jeder­zeit zu ändern. Ände­run­gen wer­den dem Auf­trag­ge­ber schrift­lich oder in Text­form mit­ge­teilt und gel­ten als geneh­migt, sofern der Auf­trag­ge­ber nicht inner­halb einer Frist von 7 Tagen nach Erhalt widerspricht.